Der Arbeitskreis „Sucht“
- organisiert Schulungen
- informiert die Belegschaft
- gestaltet Aktionsprogramme
- hilft Betroffenen
- leitet präventive Maßnahmen ein
- entwickelt eine Betriebsvereinbarung und kontrolliert deren Umsetzung
Der Arbeitskreis „Sucht“ nimmt also vielfältige Aufgaben war. in diesem Arbeitskreis sollten integriert sein:
- Geschäftsführung
- Behindertenvertretung
- Vorgesetzte
- Betriebsarzt
- Betriebsrat
- SiFa/SiBe
- Personalabteilung
- abstinent lebende Mitarbeiter
- Sozialdienste/Suchtfachkräfte